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Regiebericht · Stundenlohnzettel · Regierapport

Regiebericht digital: Stunden­lohn­arbeiten belegen, bevor es Streit gibt

Regiearbeiten sind die Leistungen, über die am häufigsten gestritten wird – weil sie nicht im Angebot stehen. Ein sauberer Regiebericht, am selben Tag unterschrieben, ist die beste Versicherung dagegen.

Von Norbert Toth-Gati, Entwickler von Tagesrapport · Stand 28.09.2026

Was ist ein Regiebericht?

Regiearbeiten – in Deutschland meist Stundenlohnarbeiten genannt – sind Leistungen, die nicht nach Einheitspreis oder Pauschale, sondern nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden: Stunden, Material und Geräte. Typisch sind Zusatzarbeiten, die sich erst auf der Baustelle zeigen, oder Arbeiten, deren Umfang sich vorher nicht schätzen lässt. Der Regiebericht (Deutschland auch Stundenlohnzettel, Österreich Regiebericht, Schweiz Regierapport) ist der Nachweis darüber.

Was in Deutschland gilt: § 15 VOB/B

Ist die VOB/B vereinbart, regelt § 15 die Stundenlohnarbeiten. Die wichtigsten Punkte für den Alltag:

  • Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist dem Auftraggeber vor Beginn anzuzeigen.
  • Über die geleisteten Stunden und den besonders zu vergütenden Aufwand für Material, Geräte und Fahrten sind je nach Verkehrssitte werktäglich oder wöchentlich Listen (Stundenlohnzettel) einzureichen.
  • Der Auftraggeber gibt die bescheinigten Stundenlohnzettel unverzüglich, spätestens innerhalb von 6 Werktagen nach Zugang zurück. Gibt er sie nicht fristgerecht zurück, gelten sie als anerkannt.

Beim reinen BGB-Vertrag ohne VOB/B gibt es diese Frist nicht. Dann liegt es bei Ihnen, Stunden und Aufwand im Streitfall zu beweisen – ein zeitnah unterschriebener Rapport ist dafür das stärkste Mittel.

Was in Österreich gilt: ÖNORM B 2110

In Österreich regelt die ÖNORM B 2110 die Regieleistungen, wenn sie vereinbart ist. Regieleistungen sind danach nur auf Anordnung des Auftraggebers auszuführen. Der Auftragnehmer führt darüber tägliche Aufzeichnungen und legt sie dem Auftraggeber zeitnah zur Bestätigung von Art und Umfang vor. Auch hier gilt: Je früher der Regiebericht unterschrieben ist, desto weniger Raum für Diskussionen.

Was in der Schweiz gilt: SIA 118

In der Schweiz regeln die Artikel 47 ff. der SIA-Norm 118 die Regiearbeiten. Als Nachweis dienen in der Regel die beidseitig unterzeichneten Regierapporte. Mehr dazu auf der Seite Tagesrapport Schweiz.

Hinweis: Diese Seite erklärt die Grundzüge und ersetzt keine Rechtsberatung. Was im Einzelfall gilt, hängt von Ihrem Vertrag ab.

Was in einen Regiebericht gehört

  • Auftraggeber, Baustelle, Auftrags- oder Nachtragsnummer
  • Datum, fortlaufende Rapportnummer
  • Wer hat die Regiearbeit angeordnet – und wann?
  • Mitarbeiter mit Qualifikation, Beginn, Ende, Pause
  • Material mit Menge und Einheit, Geräte mit Einsatzstunden
  • Genaue Beschreibung der Arbeit und warum sie nötig war
  • Fotos vorher und nachher
  • Unterschrift des Auftraggebers oder seines Bevollmächtigten

Wie der digitale Regiebericht hilft

Die meisten Streitfälle entstehen nicht, weil Arbeit fehlt, sondern weil der Nachweis zu spät kommt oder unvollständig ist. Mit Tagesrapport wird der Regiebericht dort fertig, wo die Arbeit passiert:

  • Die Art der Leistung ist im Rapport ausgewiesen – Auftragsleistung und Regie bleiben getrennt.
  • Zeiten je Mitarbeiter mit automatischer Pause, Fahrzeit getrennt.
  • Bis zu 12 Fotos im selben PDF – der Zustand vorher ist belegt.
  • Der Auftraggeber unterschreibt vor Ort am iPad; das PDF enthält Unterschrift, Datum und Uhrzeit.
  • Das PDF ist eine Minute später im Büro und kann noch am selben Tag an den Auftraggeber gehen.

Für den Anfang auf Papier gibt es unsere kostenlose Rapportzettel-Vorlage mit Ankreuzfeld für Regiearbeiten.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Regiebericht und Bautagebuch?

Das Bautagebuch dokumentiert den gesamten Bauablauf – Wetter, Gewerke, Ereignisse – und wird oft von der Bauleitung geführt. Der Regiebericht belegt dagegen konkrete, nach Aufwand abzurechnende Leistungen eines Betriebs und wird vom Auftraggeber bestätigt.

Muss der Auftraggeber den Regiebericht unterschreiben?

Nach VOB/B gibt er die Stundenlohnzettel bescheinigt zurück, sonst gelten sie nach 6 Werktagen als anerkannt. In Österreich bestätigt er Art und Umfang nach ÖNORM B 2110, in der Schweiz dienen beidseitig unterzeichnete Regierapporte als Nachweis. Am sichersten ist die Unterschrift gleich vor Ort.

Wie oft muss ich Regieberichte einreichen?

Nach § 15 Abs. 3 VOB/B je nach Verkehrssitte werktäglich oder wöchentlich. In der Praxis ist ein Rapport pro Tag und Einsatz am besten nachvollziehbar.

Kann ich Regiearbeiten ohne vorherige Anzeige abrechnen?

Das ist riskant. Nach VOB/B sind Stundenlohnarbeiten vor Beginn anzuzeigen, nach ÖNORM B 2110 nur auf Anordnung auszuführen. Halten Sie im Rapport fest, wer die Arbeit wann angeordnet hat.

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